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VG München, 29.10.1991 - M 3 E 91.21093 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Immatrikulation eines Antragstellers im Studiengang Psychologie außerhalb der festgesetzten Kapazitäten durch die Katholische Universität Eichstätt als nichtstaatliche Hochschule
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VG München, 19.12.2014 - M 3 E 14.4892
Keine Anwendung des Art. 12 Abs. 1 GG gegenüber nichtstaatlicher Hochschule
Das Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG kann dem Antragsteller jedoch gegenüber einer nichtstaatlichen Universität in kirchlicher Trägerschaft keine durchsetzbare Rechtsposition verschaffen, da eine solche Universität nicht der Grundrechtsbindung des Art. 12 Abs. 1 GG im Sinne eines Teilhaberechts an den vorhandenen Kapazitäten unterliegt (VG München, B. v. 29.10.1991 - M 3 E 91.21093, bestätigt durch BayVGH, B. v. 7.4.1992 - 7 CE 92.10001; VG München, U. v. 13.10.2008 - M 3 K 08.31).